AGB (Webdesign)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an die Golden Web Age GmbH (im Folgenden: Golden Web Age GmbH) durch seine Auftraggeber (im Folgenden: AG) erteilten Aufträge.

 1. Urheberrecht & Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt
 1.1 Jeder an die Golden Web Age GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.
 1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen des Weiteren kein Miturheberrecht.
 1.3 Das ausschließliche und nicht übertragbare, aber zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Leistung wird dem AG von der Golden Web Age GmbH nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Auch bei der Erstellung von mehreren Entwürfen verbleibt das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte für sämtliche Entwürfe bei der Golden Web Age GmbH. Diese behält es sich vor, die Nutzungsrechte am schlussendlich gewählten Entwurf einzubehalten, bis dieser vollständig bezahlt wurde.
 1.4 Die anderen Entwürfe dürfen vom AG weder verwendet noch weitergegeben werden. Für diese Entwürfe gilt, dass jede Nachahmung – auch in Teilen – unzulässig ist. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Golden Web Age GmbH, pauschalen Schadensersatz in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
 1.5 Die Golden Web Age GmbH ist nicht verpflichtet, Originaldateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den AG herauszugeben. Sofern dies vom AG gewünscht wird, ist es gesondert zu vergüten, und zwar mit einer Zahlung in gleicher Höhe der eigentlichen Entstehungskosten. Ausnahmen sind Logodateien und Bilder (mit einer Ebene). Sind dem AG von der Golden Web Age GmbH Computerdateien zur Verfügung gestellt worden, dürfen diese nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Golden Web Age GmbH geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

2. Fristen & Subunternehmer, Korrektur & Produktionsüberwachung
 2.1 Fertigstellungs- und Lieferfristen, die zwischen der Golden Web Age GmbH und dem AG vereinbart wurden, beginnen erst, wenn der AG seinen Pflichten – beispielsweise Übermittlung notwendiger Unterlagen oder Anzahlung – nachgekommen ist.
 2.2 Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich bei nachträglichen Änderungswünschen entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden, sind ausgeschlossen, soweit der Grund für die Verzögerung nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Golden Web Age GmbH ist.
 2.3 Vor Ausführung der Vervielfältigung (beispielsweise Druckfreigabe) sind der Golden Web Age GmbH zur Produktion freigegebene Korrekturmuster vorzulegen. Den AG trifft die Mitwirkungspflicht, das Muster (Text, Bild, Gestaltung) auf Korrektheit zu überprüfen. Durch die Freigabeerklärung bestätigt der AG, dass er seiner Verpflichtung zur Mitwirkung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
 2.4 Die Golden Web Age GmbH ist berechtigt, sich zur Auftragserfüllung Subunternehmern zu bedienen. Dies geschieht im Namen und für Rechnung des AG. Dieser stellt die Golden Web Age GmbH von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Subuntenehmer ergeben und verpflichtet sich, diese selbst zu erfüllen.
 2.5 Die Überwachung der Tätigkeit von Subunternehmern führt die Golden Web Age GmbH nur auf besondere, schriftliche Vereinbarung hin durch und ist in diesem Falle berechtigt, Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

3. Vergütung & Fälligkeit
 3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Leistungen werden nach Aufwand berechnet, ebenso Mehraufwand durch fehlerhafte Angaben des AG oder eine über den vereinbarten vertraglichen Zweck hinausgehende Nutzung des Werkes oder bei Änderungswünsche, die nach bereits erfolgter Freigabe der Projektphasen, aufkommen. Nebenkosten für spezielle Materialien, Fotos, Reproduktion, Versand, Reisekosten sowie Spesen – etwa bei Schulungen außer Haus – und Ähnliches sind vom AG zu erstatten.
 3.2 Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas anderes vereinbart ist, ist die Anfertigung von Entwürfen durch den AG zu vergüten. 
3.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung des von der Golden Web Age GmbH erstellten Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Golden Web Age GmbH behält es sich vor, die bestellten Arbeiten in Teilen abnehmen zu lassen. Ist dies der Fall, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er von der Golden Web Age GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Diese ergeben sich wie folgt: Ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und ein Drittel nach Ablieferung.

4. Nennungsrecht & Belegmuster zur Eigenwerbung
 4.1 Die Golden Web Age GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden und darf diesen Vermerk selbst anbringen. Verletzt der AG dieses Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Golden Web Age GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung des Werks zu zahlen. Davon unberührt ist das Recht der Golden Web Age GmbH, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden gegenüber dem AG geltend zu machen.
 4.2 Von allen Vervielfältigungsstücken überlässt der AG der Golden Web Age GmbH unentgeltlich 10 fehlerlose, ungefaltete Belege. Die Golden Web Age GmbH ist darüber hinaus berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

5. Haftung
 5.1 Die Haftung der Golden Web Age GmbH ist, sofern im Vertrag keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sind, für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Golden Web Age GmbH. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des abgeschlossenen Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) sowie Ersatz von Verzugsschäden (nach §286 BGB). Insofern haftet die Golden Web Age GmbH für jeden Grad des Verschuldens.
 5.2 Haftet die Golden Web Age GmbH dem Grund nach, ist diese Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden – insofern es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG handelt – beschränkt und unmittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden sind ausgeschlossen. Insbesondere gilt dieser Haftungsausschluss für den Verlust von Geschäftsbeziehungen und Goodwill, Datenverlust, Produktionsausfall und entgangenen Gewinn, Vermögensschäden oder Schäden aus der Beeinträchtigung des Firmenwertes.
 5.3 Die Golden Web Age GmbH übernimmt für Aufträge keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Golden Web Age GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Dies gilt auch, wenn die Golden Web Age GmbH die Produktion durch Subunternehmen überwacht und hierbei nach eigenem Ermessen selbst Entscheidungen trifft.
 5.4 Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Werke haftet die Golden Web Age GmbH nicht. 
 5.5 Weiter haftet die Golden Web Age GmbH auch nicht für produktionsbedingte Abweichungen, die im üblichen Rahmen liegen, beispielsweise: Unterschiedliche Farbwiedergaben auf verschiedenen Materialien, Abweichungen bei Nachdrucken oder Ähnliches. Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 10% können bei Drucksachen und Werbemitteln anfallen und sind vom AG zu akzeptieren.
 5.6 Für erforderliche Anpassungen von Webseiten oder Weiterentwicklung aufgrund veränderter technischer Gegebenheiten haftet die Golden Web Age GmbH nicht. Sie werden nach Aufwand gemäß dem aktuellen Stundensatz berechnet. Nach der finalen Freigabe einer Webseite werden Korrekturen durch die Golden Web Age GmbH ebenso nur gegen eine entsprechende Aufwandsentschädigung durchgeführt.
                        
6. Gestaltungsfreiheit & Vorlagen
 6.1 Die Golden Web Age GmbH genießt im Rahmen des Auftrags gestalterische Freiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Produktion eine Änderung eines Werkes, so hat er die Mehrkosten zu tragen, des Weiteren behält die Golden Web Age GmbH den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 6.2 Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die dem AG zu Last zu legen sind, so kann die Golden Web Age GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
 6.3 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die dem AG zu Last zu legen sind, so kann die Golden Web Age GmbH eine Projektierungszeit von einer halben Stunde pro Monat in Rechnung stellen.
 6.4 Der AG versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller an die Golden Web Age GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere dass er die zur Auftragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte innehat oder diese wirksam auf ihn übertragen wurden. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AG die Golden Web Age GmbH von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.
                        
7. Schlussbestimmungen
 7.1 Gerichtsstand für sämtliche Verträge ist München.
 7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 7.3 Die Angebote der Golden Web Age GmbH haben grundsätzlich, sollte nicht eine andere, schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein, eine Gültigkeit von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum.
 7.4 Der AG erklärt sein Einverständnis, dass die Golden Web Age GmbH seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden persönlichen Daten in der Adressbank speichert. Die Golden Web Age GmbH sichert dem AG wiederum zu, seine Daten vertraulich zu behandeln und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
 7.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen der Golden Web Age GmbH und dem AG gilt ausschließlich die Schriftform. Mündliche Absprachen erhalten die Wirksamkeit erst, wenn sie von der Golden Web Age GmbH schriftlich bestätigt werden. Durch E-Mail oder Faxschreiben gilt die Schriftform als gewahrt. Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform, dies gilt insbesondere für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst.
 7.6 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
                        

 Stand: Dezember 2021