hero image

AGB (SEO)

Die nachfolgenden Allgemeinen SEO-Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen der Golden Web Age GmbH (im Folgenden: Anbieter) mit ihren Auftraggebern (im Folgenden: Kunden) im Bereich Suchmaschinenoptimierung.

Die nachstehenden Allgemeinen SEO-Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den regelmäßig bei Beauftragung in einem Angebot festgelegten Inhalten der konkreten Zusammenarbeit mit dem Kunden. Dabei gehen die Angaben in Auftrag und/oder Angebot den Regelungen dieser Allgemeinen SEO-Geschäftsbedingungen vor. Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn der Kunde in seiner Bestellung oder in seiner Angebotsanfrage auf die alleinige Anwendung seiner AGB verweist. Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende AGB des Kunden gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen seine Leistung vorbehaltlos ausführt. Die AGB des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich durch eigenhändige schriftliche Erklärung des Anbieters anerkannt werden.

1. Gegenstand der Zusammenarbeit
(1) Gegenstand der Zusammenarbeit sind Leistungen im Bereich der Suchmaschinen- optimierung (SEO) gegen Entgelt.

(2) Ziel ist es, dass die im Internet abrufbare Website (im Folgenden: Website) des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden: „Keywords“) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine andere Suchmaschine bei Beauftragung nicht ausdrücklich spezifiziert worden, bezieht sich die Beratung allein auf Google Deutschland (google.de). Ist eine andere Website bei Beauftragung nicht ausdrücklich spezifiziert worden, bezieht sich die Beratung nur auf die Haupt-Website des Kunden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage- Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit dem Anbieter durchzuführen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für OnPage- Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Kunde verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – dem Anbieter Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. Google-Analytics, Google Tag Manager), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Re-Design (Neugestaltung) und/oder eine Überarbeitung der Beauftragung und Vergütung geschuldet. Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte der Anbieter von Seiten des Kunden keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Anbieter vorgeschlagenen änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht genau bekannt sind. Unvorhergesehene änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.

2. Beratung für OnPage-Maßnahmen

(1) Im Rahmen der OnPage-Optimierung wird der Anbieter den Kunden hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder des Inhalts der Website, deren Titel, überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird der Anbieter den Kunden auch im Hinblick auf Webanalysetools (z.B. Google Analytics), Social Media und andere Website-nahe Themen beraten.

(2) Die Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops).

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des Quelltexts der Website, selbst verantwortlich.

(4) Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, einer wesentlichen änderung von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Webmaster Tools oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird der Anbieter den Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Kunden bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.

3. OffPage-Leistungen

(1) Der Anbieter wird prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann, und entsprechende Empfehlungen aussprechen (OffPage-Optimierung).

(2) Nach Absprache mit dem Kunden bemüht sich der Anbieter um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Backlinks. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks wird nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, umfasst die OffPage-Optimierung auch die Buchung von Verlinkungen von Internet-Seiten Dritter gegen gesondertes Entgelt.

(3) Einzelheiten der vereinbarten OffPage-Optimierung, insbesondere in Bezug auf verschiedene Arten von externen Verlinkungen, Vergütungen für den Link-Kauf etc. legen die Parteien einvernehmlich fest.

(4) Ziff. 2 Abs. 4 findet gegebenenfalls entsprechende Anwendung.

4. Prüfung, Reporting und Kommunikation

(1) Der Anbieter wird dem Kunden einen monatlichen Bericht („Report“) liefern, aus dem sich das aktuelle Ranking der Website in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen und die durchgeführten SEO-Maßnahmen entnehmen lassen.

(2) Der Anbieter wird im Rahmen einer wöchentlichen automatisierten Prüfung SEO- relevante Parameter (insbesondere Listung bei Google) auf relevante Veränderungen untersuchen. Stellt der Anbieter wesentliche Veränderungen der überprüften Parameter fest, wird er den Kunden hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, unter Beschreibung der änderung informieren („Alert“).

(3) Sofern der Kunde dem Anbieter entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird der Anbieter einmal monatlich die Daten in den Google Webmaster Tools auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Kunden hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.

(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird der Anbieter etwaigen sich aus einem Report oder Alert ggf. ergebenden Handlungsbedarf mit dem Kunden in einem monatlichen Telefonat erörtern. Der Anbieter wird dem Kunden dazu jeweils rechtzeitig einen Termin anbieten.

5. Optionale Leistungen

(1) Soweit der Anbieter sonstige Dienstleistungsaufträge übernimmt, etwa die Umsetzung vorgeschlagener OnPage-Optimierungsmaßnahmen, Programmier¬leistungen oder anderweitige zusätzliche Anpassungen, die Erstellung von Inhalten, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch den Anbieter zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden optionale Leistungen in Abhängigkeit vom angefallenen Aufwand vergütet.

6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die vereinbarten Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Dabei gelten für die Leistungen des Anbieters folgende Stundensätze:

  • a. OnPage-Optimierung / OffPage-Optimierung: 960,00 Euro / Tag
  • b. Optionale Leistungen und Zusatzleistungen: 120,00 Euro / Stunde

(2) Abgerechnet wird in Zeiteinheiten von angefangenen 15 Minuten.

(3) Zu Abrechnungszwecken vereinbaren die Parteien ein verbindliches monatliches Budget (im Folgenden: Monatsbudget) für den ungefähren Aufwand für die Leistungen nach Ziff. 2 bis Ziff. 4. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass das Monatsbudget lediglich eine Schätzung ist und nicht in jedem Fall exakt eingehalten werden kann. Im Fall von Abweichungen ist der Anbieter berechtigt, gegebenenfalls nicht verbrauchtes Budget mit Leistungen des Folgezeitraums bzw. vom jeweiligen Monatsbudget nicht mehr abgedeckte Leistungen mit Budget des Folgemonats zu verrechnen.

(4) Der Anbieter wird dem Kunden jeweils zum Monatsanfang für den Vormonat eine Auflistung der konkret umgesetzten Maßnahmen sowie des dadurch verbrauchten bzw. verrechneten Budgets in Textform übermitteln. Für den Fall, dass ein gravierender Saldo zugunsten des Anbieters besteht, ist dieser berechtigt, den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen, sofern der entstehende Mehrbetrag mit dem Kunden abgestimmt wurde.

(5) Sämtliche vereinbarten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 19%.

(6) Der Anbieter stellt dem Kunden jeweils zum 10. des Monats eine Rechnung für die angefallenen Kosten, wobei Budgets für den laufenden Monat und sonstige Preise für den Vormonat berechnet werden. Ist eine Zahlungsfrist in der Rechnung nicht Rechnungsstellung fällig.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch den Anbieter ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

(2) Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Anbieter benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren.

(3) Der Kunde wird den Anbieter bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von dem Anbieter vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde vom Anbieter vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben.

(4) Kommt der Kunde seiner Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Anbieter für diesen Zeitraum von seinen Leistungspflichten entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze des Anbieters zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

8. übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben, Nutzungsrechte und Freistellung

(1) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien-, presse- und wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Website(s) des Kunden sowie ggf. gebuchte Keywords / Metatags, etc., trägt ausschließlich der Kunde. Die inhaltliche Gestaltung der Website(s) obliegt weiterhin ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstoßen.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Website erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Nutzungs-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Anbieter übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Umfang. Vorstehendes gilt insbesondere auch hinsichtlich aller datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge.

(3) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den vom Anbieter und/oder von Dritten im Auftrag des Anbieters erstellten und ggf. realisierten Analysen, Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Anbieter. Der Anbieter räumt dem Kunden an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen jedoch ein einfaches Nutzungsrecht ein, diese in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu SEO-Zwecken zu nutzen.

(4) Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung im Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang werden soll.

(5) Machen Dritte gegen den Anbieter Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Website des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder ihre Rechte, wird der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Anbieter von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

9. Gewährleistung

(1) Der Anbieter wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.

(2) Der Anbieter bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Anbieter darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des Anbieters in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.

10. Haftung

(1) Der Anbieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Anbieters wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht.

(2) Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes gilt.

(3) Als Dienstleister haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Anbieters oder anderer Dritter entstehen. Der Anbieter haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11. Laufzeit/Kündigung

(1) Sollte nicht anders vereinbart, wird ein SEO-Vertrag auf unbestimmte Zeit eingegangen und kann mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Im Fall der Kündigung ist ein offener Saldo zugunsten des Anbieters vom Kunden auszugleichen, sofern ein Mehrbetrag mit dem Kunden abgestimmt wurde. Besteht ein Saldo zugunsten des Kunden, ist der Anbieter verpflichtet, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu leisten. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Beratungspflichten der Agentur. Die Agentur darf aber keine Handlungen vornehmen, die dazu führen, dass Links, die auf die Website verweisen, entfernt werden.

(3) Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

12. Sonstiges

(1) Dem Anbieter ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.ä. des Kunden verwenden.

(2) Sofern nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.

13. Schlussbestimmungen

(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen unberührt.

(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(3) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.

(4) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(5) Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist München.

Stand: November 2022